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"Tell the chef, the beer is on me."
Die vzbv hat ein für Telefon- und Providerkunden wichtiges Urteil erstritten. Das OLG Koblenz hat dem Provider 1&1 mit Urteil vom 28.03.2012 (Az.: 9 U 1166/11) die Verwendung einer AGB-Klausel verboten, derzufolge bei der Inhaltsänderung eines bestehenden Vertrags kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bestehen soll.
Das OLG führt in seiner Urteilsbegründung aus:
Auch die Änderung eines bestehenden Vertrages ist unter den weiteren Voraussetzungen des § 312b BGB ein Fernabsatzvertrag, der Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig und damit entsprechend über sein Widerrufsrecht zu belehren.
"Tell the chef, the beer is on me."
"Basically the price of a night on the town!"
"I'd love to help kickstart continued development! And 0 EUR/month really does make fiscal sense too... maybe I'll even get a shirt?" (there will be limited edition shirts for two and other goodies for each supporter as soon as we sold the 200)