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"Tell the chef, the beer is on me."
Die Bildzeitung wirbt mit Judith Holofernes’ Kampagnenabsage, ein Gericht urteilt zu Zweifeln bei der IP-Ermittlung von Filesharern, die Internet-Enquete ist ein Jahr alt.
Die taz druckt heute eine ganzseitige Werbeanzeige der BILD-Zeitung, die inhaltlich aus einer 1:1 Wiedergabe eines Briefes der Sängerin Judith Holofernes (Wir sind Helden) besteht. Holofernes hatte es in diesem Brief an die Werbeagentur Jung von Matt abgelehnt, an einer Werbekampagne der BILD teilzunehmen.
Dass diese Werbeanzeige der BILD eine Verletzung der Urheber(persönlichkeits)rechte der Musikerin darstellt, an der die taz mitwirkt, ist die eine Sache. Ob die taz-Abonnenten und GenossInnen so begeistert davon sind, dass sich die taz vor den Karren ihres natürlichen Gegners spannen lässt, wird der Verlag vermutlich sehr bald an den Zahlen ablesen können. Mir scheinen hier gewissen Grenzen zu verschwimmen.
Dazu passt auch, dass die taz im heutigen redaktionellen Teil ein Interview mit Judith Holfernes abdruckt, das Josef Winkler geführt hat. Der Musikjournalist Josef Winkler gehört der Redaktion der Musikzeitschrift Musikexpress an, die von der Axel Springer Mediahouse Berlin GmbH verlegt wird.
Wenn also Springer-Journalisten nebenbei für die taz arbeiten, ist es sicherlich auch konsequent, wenn man ganzseitige Anzeigen der BILD druckt. Vielleicht ergeben sich hieraus aber auch keinerlei Abhängigkeiten und ich habe nur den subversiven Charakter dieser Aktion verkannt.
Der Brandenburgische Innenminister Speer ist bekanntlich gestern wegen der Affaire um eine Berichterstattung der Bild-Zeitung über private E-Mails, die von einem ihm abhanden gekommenen Notebook stammen sollen, zurückgetreten.
Der Rücktritt könnte unmittelbar mit einer zweiten Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 23.09.2010 in Zusammenhang stehen, die zugunsten von Springer ausgegangen war.
Das Gericht hatte zunächst mit Urteil vom 21.09.2010 entschieden, dass der Springer-Verlag bei seiner Berichterstattung über Speer keine E-Mails verwenden darf, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben.
In einem zweiten Verfahren, in dem das Landgericht Berlin gestern entschieden hat, ist Speer nun unterlegen. In der Pressemitteilung des Landgerichts heißt es hierzu:
Allerdings sei den Medien im jetzt entschiedenen Fall eine Berichterstattung über das vorherige Gerichtsverfahren und damit in gewissem Umfang auch über die dort erörterten privaten Aspekte nicht völlig verwehrt. Ferner sei nicht hinreichend erkennbar, in welchem Umfang der Axel-Springer-Verlag eine Berichterstattung beabsichtige. Deswegen könne ihm nicht vorbeugend jede Veröffentlichung verboten werden.
Das Verbot der Berichterstattung über den Inhalt dieser angeblichen E-Mails wird nach Ansicht des Landgerichts also dadurch relativiert, dass eine Berichterstattung über das gerichtliche Verfahren, in dem diese Inhalte erörtert worden sind, nicht ohne weiteres unzulässig ist. Diese Verfahren werfen insgesamt interessante Fragen zu Zulässigkeit und Reichweite der Verdachtsberichterstattung auf.
"Tell the chef, the beer is on me."
"Basically the price of a night on the town!"
"I'd love to help kickstart continued development! And 0 EUR/month really does make fiscal sense too... maybe I'll even get a shirt?" (there will be limited edition shirts for two and other goodies for each supporter as soon as we sold the 200)