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"Tell the chef, the beer is on me."
Internetzugangsprovider – im konkreten Fall Vodafone – sind nach mehreren Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 07.03.2013 nicht verpflichtet, dynamische IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern, um damit die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen.
Mehrere Rechteinhaber hatten zunächst beim Landgericht Düsseldorf Beschlüsse erwirkt, mit denen die „Sicherung“ von IP-Adressen aus der jeweils laufenden Internetverbindung angeordnet und die Verwendung der gesicherten Daten zum Zweck der Auskunftserteilung gestattet wurde. Dadurch sollten Filesharer ermittelt werden. Diese Beschlüsse hat das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben.
Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf auf die vorhandenen Daten beschränkt. Eine Pflicht solche Daten zu speichern oder zu sichern, besteht nach Auffassung des Senats nicht.
Die Entscheidugen wurden mitgeteilt von den Kollegen Loschelder, die Vodafone vertreten haben. Im Beck-Blog findet sich hierzu ebenfalls eine ANmerkung.
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen ein Provider Auskunft über den zu einer IP-Adresse gehörenden Kunden erteilt, obwohl er vom Gericht gar nicht (unmittelbar) nach § 101 UrhG hierzu verpflichtet worden ist.
Die Kanzlei Sasse und Partner schreibt z.B. in einer aktuellen Abmahnung ausdrücklich, dass sich der Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln gegen die Telekom richtet und der Provider 1&1 als Reseller der Telekom dann die Auskunft zur Person des Anschlussinhabers erteilt hat.
Man kann hier natürlich die Frage stellen, ob 1&1 das eigentlich darf. Wenn man mit einigen Oberlandesgerichten davon ausgeht, dass das Gericht mit dem Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG (auch) eine datenschutzrechtliche Erlaubnis gegenüber dem Provider ausspricht, die Daten herauszugeben, dann wird man das verneinen müssen. Denn 1&1 gegenüber ist eine solche gerichtliche Gestattung ja gerade nicht ausgesprochen worden. Folglich würde die Herausgabe von Namen und Anschrift des Anschlussinhabers gegen vertragliche und datenschutzrechtliche Pflichten des die Auskunft erteilenden Providers verstoßen.
"Tell the chef, the beer is on me."
"Basically the price of a night on the town!"
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