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"Tell the chef, the beer is on me."
Am 13.03.2013 führt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Expertenanhörung zum Thema Open Educational Ressources (OER) bzw. auf deutsch, zu freien Bildungs- und Lernmaterialien, durch. Der Anhörung liegt der Antrag der Fraktion der Piraten “Freie Lernmaterialien fördern!” mit der Drucksache 16/1253 (PDF-Dokument) zugrunde. Von iRights.info wird Philipp Otto als Experte vor Ort sein und Stellung nehmen.
Die Piraten streben im Antrag eine Förderung von freien Lernmaterialien durch das Land an. Dazu gehört:
a) in den Schulen über die Fragen von Urheberrechten im Zusammenhang von Nutzung, Erstellung und Austausch von Lernmaterialien zu informieren,
b) in den Schulen sowie durch die Medienberatung NRW für den Einsatz von Lernmaterialien unter freier Lizenz zu werben,
c) die gezielte Suche nach Lernmaterialien unter freier Lizenz in learn:line NRW möglich zu machen.
Die Anhörung wird via Livestream morgen ab 13.30 Uhr übertragen.
Vergangenen Mittwoch war ich als Sachverständiger zu einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestage geladen. Das Thema: Die Einführung eines sog. Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse.
An dieser Stelle möchte ich nochmals die vier Kernaussagen meines Eingangsstatements wiedergeben und im Anschluss meine Eindrücke der sich anschließenden Sachverständigenbefragung schildern. Meine ausführliche schriftliche Stellungnahme kann man hier nachlesen.
1. Das Leistungsschutzrecht verstößt gegen europäisches Recht
Nach der Rechtsprechung des EuGH und auch des BGH müssen Suchmaschinen als sog. Dienste der Informationsgesellschaft betrachtet werden, die sich auf die Haftungsprivilegierungen der E-Commerce-Richtlinie berufen können.
In Widerspruch dazu würde die geplante Regelung eine (unbeschränkte) Haftung von Suchmaschinen für den Fall der Aufnahme von Presserzeugnissen in den Suchindex bewirken und damit unmittelbar die Vorgaben der Richtlinie unterlaufen.
2. Das Leistungsschutzrecht beeinträchtigt die Möglichkeit Hyperlinks zu setzen
Auch wenn der Hyperlink als solcher von der Regelung nicht unmittelbar betroffen sein mag, muss bedacht werden, dass Links nicht isoliert stehen, sondern regelmäßig einen Linktext unterlegen. Sobald dieser Verweistext aber auch nur aus einem kleinen Schnippsel eines journalistischen Textes besteht, greift das Leistungsschutzrecht ein.
Dieser Effekt wirft zudem die Frage eines Konflikts mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit auf.
3. Das Leistungsschutzrecht betrifft nicht nur Suchmaschinen und News-Aggregatoren, sondern voraussichtlich auch zahlreiche andere Dienste
Betroffen sind in jedem Fall alle Dienste, die in irgendeiner Form eine Suchfunktionalität vorhalten, sowie voraussichtlich auch soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook oder Xing.
4. Das geplante Leistungsschutzrecht schützt keine verlegerische Leistung
Es ist nicht ersichtlich, weshalb sich die verlegerische Leistung deren Schutz begehrt wird, bereits in sog. Snippets widerspiegeln sollte. Was der Gesetzesentwurf letztlich beanstandet, ist das bloße Sichtbarmachen von kleinen Textteilen durch Suchmaschinen und News-Aggregatoren.
Wenn man aber bereits die Darstellung von Überschriften und kurzen Textauszügen in den Suchergebnissen einer Suchmaschine als rechtswidrig ansieht, stellt man damit die Arbeitsweise und Funktionalität von Suchmaschinen generell in Frage.
Mein Eindruck war insgesamt der, dass die Gegner eines Leistungsschutzrechts auch in dieser Anhörung die deutlich besseren Sachargumente vorbringen konnten, was nicht zuletzt an Gerald Spindler und Till Kreutzer gelegen hat.
Es scheint darüber hinaus aber tatsächlich so zu sein, dass ein Teil der Befürworter des Leistungsschutzrechts weiterhin die Auffassung vertritt, Snippets würden für einen Verstoß nicht ausreichen und normale Suchmaschinentreffer, wie sie heute bei Google üblich sind, wären gar nicht betroffen. Diese Auslegung erscheint mir angesichts des Gesetzeswortlauts und der Gesetzesbegründung allerdings eher fernliegend und dürfte auch kaum der Intention der Verlage entsprechen. Die Argumentation von Verlagsvertretern wie Christoph Keese ist speziell an dieser Stelle immer nebulös geblieben, was Till Kreutzer zu der Bemerkung veranlasst hat, er müsse sich jetzt erst einmal von dem ganzen Nebel befreien.
Auch die ebenfalls gestellte Frage, wie ein Suchmaschinenbetreiber die gesetzlichen Anforderungen eigentlich umsetzen soll, wie also die Maschine erkennen soll, dass ein bestimmter Text einem Leistungsschutzrecht unterfällt, erscheint mir wichtig. An dieser Stelle war es sicherlich ein Manko, dass die Fraktionen zwar Verlagslobbyisten wie Keese zur Anhörung geladen hatten, aber keinen Vertreter von Google. Arnd Haller, der Justitiar von Google Deutschland, musste unter den Zuhörern Platz nehmen.
Die äußerst selektive Auswahl der Sachverständigen ist ohnehin eine Sache für sich. Wie ich von mehreren Seiten gehört habe, war zunächst auch der Juraprofessor Malte Stieper als Sachverständiger geladen, was beispielsweise auch Heise bereits gemeldet hatte. Als man dann bei den Regierungsfraktionen etwas verspätet bemerkte, dass Stieper ein erklärter Gegner des Leistungsschutzrechts ist, wurde er kurzerhand wieder ausgeladen.
Ob diese Anhörung noch etwas bewirkt, bleibt abzuwarten. Aber auch beim Thema Netzsperren schien eine (politische) Wende nahezu unmöglich und sie kam dennoch. Hilfreich wäre sicherlich ein noch größerer Widerstand seitens der Nutzer/Bürger, zumal die Auswirkungen eines solchen Leistungsschutzrechts voraussichtlich für sehr viele Menschen spürbar wären.
Heute um 17 Uhr findet im Bundestag die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes statt. Zum Thema der Nutzung von vergriffenen und verwaisten Werken ist Till Kreutzer von iRights.info als Sachverständiger geladen. Hier ist die Stellungnahme (PDF), hier die ganze Liste der Sachverständigen:
Zum Thema gibt es einen Gesetzentwurf der SPD, einen der Linken und einen Antrag der Grünen, alle Dokumente dazu hier beim Bundestag. Die Anhörung wird leider nicht im Livestream übertragen.
Am vergangenen Montag wurde eines der wichtigsten Themen der gesamten Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” öffentlich verhandelt. Das Urheberrecht, als zentrales Regelungsinstrument der digitalen Welt, stand im Mittelpunkt der spannenden Expertenanhörung. iRights.info war durch Matthias Spielkamp in der Anhörung vertreten. Von nahezu allen Seiten wurden die Diskussionen und Beiträge der Experten als kleine Sternstunde der Enquete-Kommission wie auch der bisherigen Debatten im Bundestag zum Urheberrecht bewertet. Mit Recht. In ruhigem Ton ist es den Experten gelungen, den Blick über den Tellerrand zu werfen. Nur wenige Lobbyisten konnten nicht an sich halten und mussten beleidigt im Nachgang nicht zielführende Kritik üben.
In der Vergangenheit war es stets so, dass bei Anhörungen zum Urheberrecht die Argumente mit dem Holzhammer ausgetauscht wurden, umso wohltuender war dieses Mal die sachliche und differenzierte Diskussion. So blieb am Ende bei vielen Beteiligten -Experten, Zuschauern und Zuhören- ein gemeinsamer Eindruck: Die Zeit war mit drei Stunden viel zu knapp. Der Fragen sind so viele, die Lösungen die gefunden werden müssen, werden einen überragenden Einfluss auf den Alltag von Nutzern, Urhebern und auch den Verwertern haben.
iRights-Kollege Matthias Spielkamp war einer der gefragtesten Experten in der Anhörung und hatte beinahe im 5-Minuten-Takt die Gelegenheit Fragen von allen Parteien und den regulären Sachverständigen der Enquete-Kommission zu beantworten. Die im Vorfeld der Anhörung vom Deutschen Kulturrat geäußerte Kritik, in der Anhörung seien keine Urheber vertreten bzw diese nicht ausreichend repräsentiert, hat sich nicht bestätigt. Spielkamp hat, wie andere Experten auch, die Situation der Urheber deutlich thematisiert. Nicht zuletzt ist aber auch er zu dem Schluß gekommen: “Urheber und Nutzer sind die beiden Parteien, die im Urheberrecht am schlechtesten wegkommen. Da muss eine neue Balance gefunden werden”. Für manchen mag diese Erkenntnis schockierend sein, sie ist aber inzwischen vielfach bestätigt und Teil des status quo des Urheberrechts.
Und genau dieses Ungleichgewicht macht diese Diskussionen so spannend. Ein Rechtskomplex dem droht, dass der Bezugsgegenstand abhanden kommt, Regelungen die in der digitalen Welt vielfach nicht mehr akzeptiert werden, und denen dadurch die Legitimation abhanden kommt. Es geht um weit mehr als um das Herumdoktern an Symptomen denen ein im analogen Zeitalter definiertes und formuliertes Urheberrecht in der digitalen Welt nicht mehr gewachsen ist. Es wird die Systemfrage gestellt. Dies nicht nur von wenigen dieser Internet-affinen Experten, nein, die renommiertesten Forschungseinrichtungen in Deutschland und weltweit befassen sich genau mit diesen Fragen.
Hat sich der Schutzgegenstand im Urheberrecht verändert? Auf welche Akteure muss ein Urheberrecht zentriert sein? Muss es vielleicht sogar ein Nutzerrecht werden, dass die Urheber dann entsprechend berücksichtigt. Wird das Urheberpersönlichkeitsrecht in Zukunft eine größere Rolle spielen? Welche Rolle werden die Verwerter -Entertainmentindustrie und kollektive Strukturen wie Verwertungsgesellschaften- spielen? Dass sie eine Rolle spielen werden ist gewiß und dies hat auch seine Berechtigung. Allerdings werden sich auch die etabliertesten Dinosaurier der Verwerter darauf einstellen müssen, dass sich ihr Rollenbild und ihre Aufgaben massiv verändern werden. Ihre Stellung als Gatekeeper für den Zugang zu kreativen Werken und als Herrscher über Monopole in bestimmten Bereichen wird in Zukunft nicht mehr zu halten sein. Auch wenn das eine unangenehme Wahrheit ist, es ist eine.
Die Beantwortung dieser Fragen wird mitentscheidend dafür sein, welche Freiheiten und Möglichkeiten die einzelnen Nutzer, die Urheber und insbesondere die Nutzerurheber haben werden. In der digitalen Welt sind dies entscheidende Fragen wenn es um neue Innovationen und die Gewährleistung von Kreativität geht. Und daran dürfte ein überragendes Interesse aller Beteiligten bestehen.
Die Diskussionen und Statements in der Expertenanhörung waren zur Beantwortung dieser Fragen ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl darf auch nicht zuviel hineininterpretiert werden. Die Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen als Antwort auf grundlegende Veränderungen braucht Zeit. Und sie braucht Mut, um genau immer einen Schritt weiterzugehen. Für viele Abgeordnete im Bundestag ist es schwer, mutig zu sein. Zu stark sind die Interessen des Bewahrens und der Erhaltung des status quo im Urheberrecht. Aus Gründen der Parteiräson, aus Fragen des Machtgefälles innerhalb der Fraktionen, aufgrund von Druck durch Lobbyisten.
Gleichwohl gärt es bei sehr vielen, es entsteht ein grundlegendes Bewusstsein, dass mutige Schritte nötig sein werden. Und dies ausnahmslos in allen Parteien. Und es ist eine Generationenfrage. Keine ideologische, sondern eine pragmatische. Die Koordinaten verschieben sich gerade in einem atemberaubenden Tempo. Gleichwohl ist dieses Tempo immer noch zu langsam um mit dem technischen Fortschritt und seinen Herausforderungen mithalten zu können. Dies ist aber auch nicht schlimm, solange es voran geht, da Gesetzestexte und Regelungen immer, auch in Einzelfragen, generalistisch sein müssen und besser etwas langsamer kommen, als das Kind mit dem Bade auszuschütten. Zur Geschwindigkeit anzutreiben hat aber noch nie geschadet.
Nie zuvor wurden in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Urheberrecht die Interessen von Nutzern und Urhebern so deutlich, gleichzeitig so sachlich und in einem so ruhigen Ton vorgebracht. Dies ist der wirkliche Verdienst dieser Expertenanhörung.
Die von der Petentin Susanne Wiest eingebrachte und von 52.973 Unterstützern mitgezeichnete Eingabe sieht die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für jeden erwachsenen Bürger in Höhe von 1.500 Euro vor.
Zugleich soll nach den Vorstellungen der Petentin das Steuersystem vereinfacht werden. Dazu sollen alle bestehenden Transferleistungen, Subventionen und Steuern abgeschafft werden und nur eine Konsumsteuer für die Staatseinnahmen sorgen.
Für ein würdevolles Leben brauchten die Menschen ein Einkommen, sagte Susanne Wiest vor dem Ausschuss. Auf Menschen, die keinen Arbeitsplatz und somit kein Einkommen haben, werde immenser gesellschaftlicher Druck ausgeübt, kritisierte sie. Dieser Druck sei mit der Würde des Menschen nicht vereinbar.
Dabei gebe es genug "sinnvolle Arbeit“, sagte die Petentin, auch wenn diese teilweise gar nicht oder zu schlecht bezahlt werde. Das Hauptproblem für die Menschen sei also die Einkommenslosigkeit. Das Grundeinkommen könne den finanziellen Rahmen dafür geben, dass sich die Menschen neu orientieren könnten. "Es schafft Sicherheit und gewährt Teilhabe“, sagte Susanne Wiest.
"Tell the chef, the beer is on me."
"Basically the price of a night on the town!"
"I'd love to help kickstart continued development! And 0 EUR/month really does make fiscal sense too... maybe I'll even get a shirt?" (there will be limited edition shirts for two and other goodies for each supporter as soon as we sold the 200)